Damit Kommunen ihre Seniorenpolitik entsprechend den Bedürfnissen älterer Menschen und den Erfordernissen des demografischen Wandels gestalten können, bedarf es der Änderung einer Reihe von Rahmenbedingungen.
- Die kommunale Politik für ältere Menschen ist auf eine verbindliche Basis zu stellen. Sie muss durch Gesetz zur Pflichtaufgabe der Kommunen erklärt werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die Aufgaben der Kommunen in der Altenpolitik – ähnlich dem Jugendhilfegesetz oder dem in den 1990er-Jahren diskutierten Konzept eines Altenhilfestrukturgesetzes – näher gesetzlich zu umschreiben sind.
- Die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten der Kommunen sind zu stärken. Neben der Übertragung von Strukturverantwortung im Gesundheitswesen und in der Pflege müssen Bundes- und Landesgesetzgeber prüfen, ob den Kommunen weitere Kompetenzen, z. B. im Bau- und Verkehrsrecht, einschließlich der entsprechenden Mittel zugewiesen werden sollten.
- Die Kommunen sind in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben bedarfsgerecht zu erfüllen. Dazu muss die Finanzausstattung der Kommunen im Rahmen der jeweiligen Landesfinanzverfassungen gestärkt werden. Darüber hinaus sollte die Gemeinschaftsaufgabe »Demografie« geschaffen werden, die auch Binnen- und Außenwanderungen und deren Auswirkungen berücksichtigt.
- Kommunen sind fachlich dabei zu unterstützen, eine auf ihre Örtlichkeit abgestimmte Altenpolitik zu entwickeln und umsetzen zu können. Erfahrungen liegen reichlich vor. Empfohlen wird deshalb, dass Bund und Länder zusammen mit Fachgesellschaften und Forschungseinrichtungen diese Erfahrungen sammeln und zur Verfügung stellen. Darüber hinaus sollten die Länder Angebote der Beratung, Qualifizierung und Vernetzung zur Verfügung stellen, die von den Kommunen genutzt werden können. Die Kommunen selbst müssen sich auf die künftigen Aufgaben einstellen.
Dazu gehört, dass sie..
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