Bedingt unter anderem durch die Abwanderung von Millionen Menschen aus der Deutschen Demokratischen Republik in die Bundesrepublik, entstand in den 1960er-Jahren ein Fachkräftemangel in der DDR. Von 1967 bis 1986 wurden deshalb mit verschiedenen sogenannten sozialistischen Bruderstaaten Abkommen zur Ausbildung und Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte geschlossen, dies waren Algerien, Angola, China, Kuba, Mongolei, Mosambik, Polen, Ungarn und Vietnam. Vertragsarbeiter:innen durften keine Familien gründen und mussten sich in Wohnheimen strengen Regeln unterwerfen. Zum Zeitpunkt des Mauerfalls im November 1989 lebten mehr als 192 000 ausländische Staatsangehörige in der DDR. Mit der Wiedervereinigung verloren sie ihre Arbeit, ihren Wohnheimplatz und die Aufenthaltserlaubnis. Wer bleiben wollte, musste einen festen Wohnsitz und ein Einkommen nachweisen. Bei den kleinsten Vergehen wie Schwarzfahren drohte die Abschiebung...
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