Jugendgewalt darf nicht verwechselt werden mit Jugendkriminalität
Jugendgewalt ist von Jugendlichen ausgeübte Gewalt. Im strafrechtlichen Sinne fallen die Täter dabei unter das Jugendstrafrecht, sind also zwischen 14 und 18 Jahre bzw. 21 Jahre alt. Psychologisch oder soziologisch wird die Jugendphase weiter gefasst, nämlich zwischen Pubertät und abgeschlossener sozialer Reifung...
Sie lesen die Vorschau
Sie haben diese Ausgabe gekauft oder ein digitales Abo?
Dann melden Sie sich an, um den vollständigen Artikel zu lesen.
Den vollständigen Artikel lesen Sie in der Ausgabe {ausgabe}.