Jugend

Titelseite: Jugend
Ausgabe 2023/03

Inhalt

Pöbeln, randalieren, zuschlagen

Von Pitt von Bebenburg


  • Foto: Emvats – stock.adobe.com

Jugendgewalt darf nicht verwechselt werden mit Jugendkriminalität

Jugendgewalt ist von Jugendlichen ausgeübte Gewalt. Im strafrechtlichen Sinne fallen die Täter dabei unter das Jugendstrafrecht, sind also zwischen 14 und 18 Jahre bzw. 21 Jahre alt. Psychologisch oder soziologisch wird die Jugendphase weiter gefasst, nämlich zwischen Pubertät und abgeschlossener sozialer Reifung...

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