Allgemeine Geschäftsbedingungen Ö GRAFIK
Allgemeine Geschäftsbedingungen Ö GRAFIK
1. »Anzeigenauftrag« im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die die Agentur Ö GRAFIK nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den beauftragten Auftragswert der Agentur Ö GRAFIK zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt beruht.
3. Die Agentur Ö GRAFIK behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Be stimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für die Herausgeber unzumutbar ist.
4. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert die Agentur Ö GRAFIK unverzüglich Ersatz an. Die Agentur Ö GRAFIK gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
5. Proofs werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit seiner zugesandten Proofs oder Probeabzüge. Die Agentur Ö GRAFIK berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihr innerhalb der bei der Übersendung des Proofs oder Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
6. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung zu begleichen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.
7. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie Einziehungskosten berechnet. Die Agentur Ö GRAFIK kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen berechtigter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist die Agentur Ö GRAFIK berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich festgelegtes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen ste hen der Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
8. Kosten für die Anfertigung reprofähiger Vorlagen inkl. Grafik und Satz sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
9. Reinzeichnungen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zu Aufbewahrung endet drei Monate nach Erscheinung des Magazins. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Copys oder Barytabzügen endet einen Monat nach Ablauf des Auftrages.
10. Erfüllungsort ist Dresden. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Dresden. Soweit Ansprüche der Agentur Ö GRAFIK nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Dresden vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen der Agentur Ö GRAFIK
a) Mit der Erteilung des Anzeigenauf trages erkennt der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen und die Preisliste an. Die zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifelsfalle den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Weichen der Auftrag oder die ihm vom Auftraggeber zugrunde gelegten Bedingungen von den allgemeinen oder zusätzlichen Geschäftsbedingungen ab, so gelten die Bedingungen der Agentur Ö GRAFIK, wenn nicht der Auftraggeber binnen sechs Tagen seit Auftragsbestätigung durch die Agentur Ö GRAFIK schriftlich widerspricht.
b) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Vertr.gen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste zu halten. Die von Ö GRAFIK gewährte Mittlervergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Eine Provision wird nur an die von Ö GRAFIK anerkannten Werbemittler vergütet.
c) Für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig ver.ffentlichte Anzeigen wird kein Schadensersatz geleistet. Dies gilt auch bei Nichterscheinen der Zeitung in Fällen höherer Gewalt oder bei Streik und Aussperrung.
d) Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene Daten werden mit Hilfe der EDV bearbeitet und gespeichert. Die Daten werden zu keinen anderen Zwecken als zu den Vertragszwecken verwendet (gem. § 28 Absatz 1 und § 34 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz).
e) Die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Anzeige bzw. der für die Anzeigen zur Verfügung gestellten Text und Bildunterlagen liegt beim Auftraggeber. Wird die Agentur . Grafik wegen einer Anzeigenveröffentlichung von Dritten abgemahnt oder gerichtlich in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber die Agentur Ö GRAFIK von sämtlichen hieraus entstehenden Ansprüchen Dritter, Schäden oder Kosten einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten frei. Weiterhin verpflichtet sich der Auftraggeber durch die Erteilung des Anzeigenauftrages, die Kosten für die Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
f) Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen, Terminoder Ausgaben.nderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen übernimmt die Agentur Ö GRAFIK für Übermittlungsfehler keine Haftung. Abbestellungen von Anzeigen müssen schriftlich erfolgen.
g) Bei Konkursen oder gerichtlichen Vergleichen entäfllt jeglicher Nachlass. Im Falle einer Klage wird der auf die streitgegenständliche Forderung gewährte Nachlass wieder belastet.
h) Anzeigen lokaler Inserenten aus dem Verbreitungsgebiet werden zu Ortspreisen berechnet. Bei Auftragserteilung über Werbemittler erfolgt die Annahme und Berechnung zu den jeweiligen Grundpreisen.
i) Ein Ausschluss von Anzeigenauftr.gen (einschl. Produktausschluss) von Mitbewerbern kann weder für eine bestimmte Ausgabe noch für einen bestimmten Zeitraum zugesichert werden.
j) In Ergänzung zu Ziffer 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden bei Zahlungsverzug oder Stundung Verzugszinsen erhoben, die 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank liegen.
k) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die von ihm stammenden Angaben sowohl ergänzend zu der Veröffentlichung in der oder den Druck schriften in elektronischen Medien verbreitet als auch in Marktanalysen verarbeitet werden.
l) Bei Fließsatzanzeigen sind Abkürzungen zulässig, sofern sie nicht willkürlich sind, sich ein Sinn ergibt und die Abkürzungen grammatikalisch sowie orthographisch richtig sind. Die Agentur Ö GRAFIK behält sich vor, Änderungen und Einschränkungen zu veranlassen.