Sachsen ist das einzige Bundesland, in dem die Förderung von Kunst und Kultur als Staatsziel in der Verfassung verankert ist. Um dies zu untermauern, ist 1994 mit dem Kulturraumgesetz ein gesetzlicher Rahmen geschaffen worden, um die Kultur zur Pflichtaufgabe der Kommunen zu machen und dabei den Freistaat aufgrund des Solidarprinzips mit in die Pflicht zu nehmen...
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