Vorfahrt für Rad und öffentlichen Verkehr (ÖV):
Im ersten Schritt werden an allen Hauptverkehrsstraßen fehlende Radwege ergänzt und an 50 Prozent des Hauptverkehrsnetzes eigene Fahrspuren für den ÖV eingerichtet (wenn nötig, zulasten der Pkw-Stellplätze). Zusätzlich werden am Straßenrand und z. T. auch auf Privatgrundstücken (z. B. unterstützt durch Förderprogramme) einige Pkw-Stellplätze in Fahrradstellplätze umgewandelt. Für ruhenden, motorisierten Individualverkehr am Straßenrand und auf Wohngrundstücken bleiben in diesem ersten Umsetzungsstadium maximal drei Quadratmeter pro Einwohner...
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