»Die Würde des Menschen ist unantastbar.« Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland lässt keine Zweifel: Hier ist vom Menschen die Rede, nicht von der Würde des Deutschen. Tatsächlich ist der Alltag in Deutschland noch weit von dem Anspruch entfernt, den die Gründermütter und -väter des Grundgesetzes 1949 in Artikel 3, Absatz 3 als das Leitziel der Republik formuliert haben: »Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.«..
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