Kindgerechte Stadt

Titelseite: Kindgerechte Stadt
Ausgabe 2019/03

Inhalt

Zehn Kinderrechte


  • Foto: Tatyana Gladskih / Adobe Stock
  • Das Recht auf GleichheitGrafik: Büro der Kinderbeauftragten beim Stadtjugendamt der Stadt München
  • Das Recht auf GesundheitGrafik: Büro der Kinderbeauftragten beim Stadtjugendamt der Stadt München
  • Das Recht auf elterliche FürsorgeGrafik: Büro der Kinderbeauftragten beim Stadtjugendamt der Stadt München
  • Das Recht auf Privatsphäre und ­persön­liche EhreGrafik: Büro der Kinderbeauftragten beim Stadtjugendamt der Stadt München
  • Das Recht auf Meinungsäußerung,  Information und GehörGrafik: Büro der Kinderbeauftragten beim Stadtjugendamt der Stadt München
  • Das Recht auf Schutz im Krieg und auf der FluchtGrafik: Büro der Kinderbeauftragten beim Stadtjugendamt der Stadt München
  • Das Recht auf Schutz vor Ausbeutung und GewaltGrafik: Büro der Kinderbeauftragten beim Stadtjugendamt der Stadt München
  • Das Recht auf Spiel, Freizeit und RuheGrafik: Büro der Kinderbeauftragten beim Stadtjugendamt der Stadt München
  • Das Recht auf Betreuung bei BehinderungGrafik: Büro der Kinderbeauftragten beim Stadtjugendamt der Stadt München
  • Das Recht auf BildungGrafik: Büro der Kinderbeauftragten beim Stadtjugendamt der Stadt München

Wer als Kind das Gefühl hat, dass ihm Rechte verweigert werden, kann nicht zu einem Gericht gehen und auf diese Rechte pochen. Denn in Deutschland kann man nur Rechte einklagen, zu denen es ein Gesetz gibt – und das ist bei den Kinderrechten nicht der Fall. Deshalb setzen sich in Deutschland viele Erwachsene dafür ein, dass die Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden können.

Das Recht auf Gleichheit

Jedes Kind ist gleich viel wert und alle Kinder haben die gleichen Rechte. Egal ob Junge oder Mädchen, egal aus welchem Land man kommt, welche Hautfarbe man hat, welchem Glauben man angehört, welche Sprache man spricht und egal ob die Eltern Millionen verdienen oder nur ganz ­wenig. Alle Kinder sind gleich...

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