Durch zivilen Ungehorsam sind schon viele wichtige politische Ziele erreicht worden. Doch wann ist es geboten, die Regeln zu brechen? Keine einfache Frage.
»Privateigentum des Landes Hessen« – das stand auf einem Hinweisschild an einem Parkplatz der Universität Marburg, an dem ich früher oft vorbeigegangen bin. Die scheinbar paradoxe Formulierung sagt etwas Grundsätzliches darüber aus, welches Verhältnis die Bürger in modernen Rechtsstaaten zum Staat haben. Grund und Boden einer staatlichen Universität sind nicht Eigentum eines Monarchen, sondern des Staats; aber sie sind eben durchaus sein Privateigentum, zu dem er beispielsweise Unbefugten den Zutritt verwehren kann, auch wenn diese seine Bürger sind, Steuern zahlen und sich an die Gesetze halten. Selbst wenn es vor kurzem wieder in der »Frankfurter Allgemeinen Zeitung« stand: Der Satz »Der Staat – das sind wir alle« ist in dieser Hinsicht falsch. Die Parkplätze der hessischen Universitäten sind nicht Eigentum aller Hessen, sondern des hessischen Staats...
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